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IMMOBILIENKAUF IN SPANIEN – WAS SIE WISSEN SOLLTEN!

Hypotheken

Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgt in aller Regel durch Hypotheken, denn Grundschulden kennt das spanische Recht nicht. Die Hypothek muss, um wirksam zu werden, notariell beurkundet und im Eigentumsregister eingetragen werden. Eine von einem deutschen Notar beurkundete spanische Hypothek ist, sofern sie in spanischer Sprache erfolgt ist, wirksam und kann somit auch dem Eigentumsregister zur Eintragung vorgelegt werden.

Erben und Vererben von spanischen Immobilien

Was Immobilienkäufer in Spanien außerdem noch wissen sollten. Von Erben ausländischer Grundstückseigentümer erhebt der spanische Fiskus recht hohe Erbschaftsteuer.

Service für Sie: Gerne empfehlen wir Ihnen deutsche Notare, die über gute Kenntnisse der spanischen Sprache und des spanischen Immobilien – und Grundstückkaufvertrag- rechts verfügen.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme